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In der ersten „Arbeits­sit­zung“ des neuen Gemein­de­ra­tes wurden fol­gende Themen behandelt:

  • Prü­fungs­aus­schuss­sit­zung am 24.03.: der Rech­nungs­ab­schluss 2014 wurde stich­pro­ben­ar­tig kon­trol­liert und auf seine for­male und rech­ne­ri­sche Rich­tig­keit geprüft. Trotz ein­zel­ner Mängel wurde dem Gemein­de­rat mehr­heit­lich eine Zustim­mung zum RA empfohlen
  • Rech­nungs­ab­schluss 2014: dieser wurde mehr­heit­lich abge­seg­net. Ledig­lich die WWA-Man­da­tare woll­ten die Vor­ge­hens­weise der Gemein­de­füh­rung und die daraus resul­tie­ren­den Mängel nicht im Nach­hin­ein legitimieren
  • Geba­rungs­ein­schau des Landes: im Spät­som­mer 2014 wurde die Gemeinde rou­ti­ne­mä­ßig einer ein­ge­hen­den Prü­fung durch die NÖ Lan­des­re­gie­rung unter­zo­gen. Dabei wurden etli­che Mängel fest­ge­stellt (bei­spiels­weise wurde bei „markt­be­stimm­ten Betrei­ben“ wie Kanal und Abfall­wirt­schaft der gesamte Über­schuss abge­schöpft und dem Budget zuge­führt ohne Rück­la­gen für all­fäl­lige Inves­ti­tio­nen in diesen Betrie­ben zu bilden).

Beson­ders bitter ist die Tat­sa­che, dass einige Bean­stan­dun­gen  der letz­ten Geba­rungs­ein­schau (2007) nach wie vor nicht beho­ben wurden. Den kom­plet­ten Bericht finden Sie wie gewohnt unter www.ww-aktiv.at.

  • Ver­ord­nung über Bezüge der Man­da­tare: lt. Bezü­ge­ge­setz ori­en­tiert sich das Gehalt des Bür­ger­meis­ters an der Ein­woh­ner­an­zahl und ist fix vor­ge­ge­ben. Dieses Gehalt wie­derum dient als Bemes­sungs­grund­lage für alle ande­ren Gemein­de­man­da­tare. Mit der neuen Ver­ord­nung wurden fol­gende Pro­zent­sätze beschlos­sen (in Klam­mer der bis­he­rige Wert): Vize­bür­ger­meis­ter 35% (50), Gemein­de­vor­stände 30% (30), Aus­schuss­vor­sit­zende 15% (12,5), Gemein­de­räte 5% (5)
  • Von den ein­zel­nen Frak­tio­nen wurden wieder Mit­glie­der für die Gre­mien der Gemein­de­in­fra­struk­tur KG nominiert
  • Grund­an­kauf Stein­kurve: um den geplan­ten Geh­steig in der Stan­gau ent­lang der Lan­des­straße rea­li­sie­ren zu können muss Grund von den ÖBF AG ange­kauft werden. Da der vor­ge­legte Kauf­ver­trag einen rela­tiv hohen Grund­preis aus­weist kam es hier zu eini­gen Dis­kus­sio­nen – vor allem die feh­len­den Unter­la­gen stie­ßen sei­tens SPÖ und WWA auf fun­dierte Kritik. Letzt­lich wurde der Ankauf mehr­heit­lich beschlos­sen – mit der Zusatz­be­mer­kung von GGR Alt, dass bei der Wei­ter­ver­fol­gung des Pro­jek­tes jeden­falls der Bau­aus­schuss der Gemeinde ein­be­zo­gen werden muss. Schließ­lich liegen die Kosten dieses Pro­jek­tes für die Gemeinde bei bis zu €300.000!
  • Im nicht­öf­fent­li­chen Teil der Sit­zung wurde zum Einen dem Ansu­chen zweier Fami­lien auf Urnen­bei­set­zung statt­ge­ge­ben, zum Ande­ren wurde dem Ver­trag zweier Lie­gen­schafts­ei­gen­tü­mer bezüg­lich einer Grund­ab­tre­tung ans öffent­li­che Gut zuge­stimmt. Außer­dem wurde ein neuer Kauf­ver­trag für das Grund­stück des ehe­ma­li­gen Kabi­nen­ge­bäu­des in Sit­ten­dorf abge­seg­net, nach­dem die ursprüng­li­chen Käufer ihr Offert zurück­ge­zo­gen hatten. Zuletzt stellte FR. GGR Höß das Pilot­pro­jekt Natur­raum­ge­meinde vor, an wel­chem unsere Gemeinde teil­neh­men wird. Dabei werden die Bio­tope der Gemeinde sys­te­ma­tisch erfasst und auf­be­rei­tet. Ziel ist eine ver­bes­serte Bewusst­seins­bil­dung der Bevöl­ke­rung und bei­spiels­weise Pla­nungs­richt­li­nien für einen mög­lichst hohen Was­ser­rück­halt vor Ort (Hoch­was­ser- und Erosionsschutz!)