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Prä­sen­ta­tion Hoch­was­ser­schutz­pro­jekt Oberer Möd­ling­bach am Gemein­de­amt am 20.05.2015

Das Pro­jekt wird von den Ver­tre­tern der Wild­bach­ver­bau­ung bzw. des Pla­nungs­bü­ros vor ca. 40 Inter­es­sier­ten vor­ge­stellt und glie­dert sich in 3 wesent­li­che Abschnitte:

 

  1. Reten­ti­ons­be­cken Rechte Wög­le­rin: plat­ziert auf einem Grund­stück von Hr. Winter und wird bach­ab­wärts von einem Damm­bau­werk mit einer Kro­nen­höhe von ca. 5m begrenzt. Durch die Abfluss­öff­nung wird die Durch­fluss­menge in diesem Bereich auf knapp 3m³/Sekunde im Maxi­mal­fall begrenzt. Im Voll­stau fasst das Becken auf einer Fläche von 1,2ha rund 21.000m³ Wasser. Durch den redu­zier­ten Durch­fluss sollte es im Nor­mal­fall im wei­te­ren Ver­lauf des Baches zu keinen nen­nens­wer­ten Beein­träch­ti­gun­gen mehr kommen. Die War­tung und Pflege (mähen) des Damm­bau­werks obliegt ab Fer­tig­stel­lung und Über­gabe der Gemeinde.
  2. Ver­le­gung der Gemein­de­straße zur Mitt­le­ren Wög­le­rin: die der­zei­tige Ver­roh­rung (kleine Brücke) ist nicht kon­sens­fä­hig und wird ent­fernt, die Straße wird leicht erhöht und auf die Straße zur Linken Wög­le­rin umge­lei­tet. Von eini­gen Anrai­nern wird ein Erhalt der bestehen­den Ver­roh­rung bzw. eine neue Brücke an deren Stelle gefor­dert. Hier wird darauf ver­wie­sen, dass eine neue Brücke einer­seits wirt­schaft­lich nicht ver­tret­bar (wesent­lich teurer als die Stra­ßen­ver­le­gung) und ande­rer­seits ein zusätz­li­ches Risiko für eine Ver­klau­sung dar­stellt. Zudem gibt es Beden­ken hin­sicht­lich der neuen Ein­mün­dung in die Linke Wög­le­rin. Hier kommt es in Folge der wei­te­ren Pro­jek­tie­rung aller­dings ohne­hin zu einer Ver­kehrs­ver­hand­lung bei der die vor­ge­brach­ten Ein­wände berück­sich­tigt werden sollen.
  3. Neue Brücke auf der Stan­gau­er­straße im Bereich Ten­nis­platz: die jet­zige Ver­roh­rung wird ent­fernt und eine neue Brücke errich­tet (Lichte ca. 5 x 1,5m). Um wäh­rend des Baus eine Erreich­bar­keit der Stan­gau zu gewähr­leis­ten soll: a) mit Fami­lie Hap­pen­ho­fer eine Umlei­tung über ihren Grund oder b) eine Behelfs­brü­cke im Bereich der Bau­stelle errich­tet werden

Wei­te­rer Ablauf: das Pro­jekt wird nun zur was­ser­recht­li­chen Bewil­li­gung ein­ge­reicht (Vor­ge­sprä­che wurden mit den zustän­di­gen Sach­ver­stän­di­gen bereits geführt). Außer­dem müssen von den betrof­fe­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mern (auf deren Grund Arbei­ten durch­ge­führt werden) ein Revers (= Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung) unter­zeich­net werden. Ziel ist ein Bau­be­ginn für den 1. Abschnitt (Reten­ti­ons­be­cken) noch 2015

Kosten: der­zeit liegen noch keine Kos­ten­schät­zun­gen vor

Sons­ti­ges: im Zuge der Dis­kus­sion wurde auch mehr­mals auf die Pro­ble­ma­tik von Abla­ge­run­gen im Bereich des Baches hin­ge­wie­sen, welche zu Ver­klau­sun­gen führen können. Dazu konnte mit­ge­teilt werden, dass in der Gemeinde nun erst­mals die im Forst­ge­setz vor­ge­schrie­be­nen Wild­bach­be­ge­hun­gen (auf Initia­tive von GGR Alt) durch­ge­führt werden. Dazu haben sich Umwelt­ge­mein­de­rat Hr. Hirschmugl und GGR Hr. Alt bereit erklärt. Diese Bege­hun­gen star­ten am 15. Juni und werden am ersten Tag gemein­sam mit Hr. DI Stund­ner von der Wild­bach­ver­bau­ung durch­ge­führt. Dabei werden sämt­li­che Wild­bach­läufe abge­gan­gen,  auf Gefähr­dun­gen kon­trol­liert und diese pro­to­kol­liert. Die Gefähr­dun­gen (zumeist Abla­ge­run­gen)  müssen auf Auf­for­de­rung der Gemeinde bzw. der BH vom Ver­ur­sa­cher bzw. Grund­ei­gen­tü­mer ent­fernt werden. Im Falle von ille­ga­len Abla­ge­run­gen drohen Ver­wal­tungs­stra­fen bis zu €4.400,- bzw. im Scha­dens­fall Zivil­rechts­kla­gen von Geschädigten!