Präsentation Hochwasserschutzprojekt Oberer Mödlingbach am Gemeindeamt am 20.05.2015
Das Projekt wird von den Vertretern der Wildbachverbauung bzw. des Planungsbüros vor ca. 40 Interessierten vorgestellt und gliedert sich in 3 wesentliche Abschnitte:
- Retentionsbecken Rechte Wöglerin: platziert auf einem Grundstück von Hr. Winter und wird bachabwärts von einem Dammbauwerk mit einer Kronenhöhe von ca. 5m begrenzt. Durch die Abflussöffnung wird die Durchflussmenge in diesem Bereich auf knapp 3m³/Sekunde im Maximalfall begrenzt. Im Vollstau fasst das Becken auf einer Fläche von 1,2ha rund 21.000m³ Wasser. Durch den reduzierten Durchfluss sollte es im Normalfall im weiteren Verlauf des Baches zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen mehr kommen. Die Wartung und Pflege (mähen) des Dammbauwerks obliegt ab Fertigstellung und Übergabe der Gemeinde.
- Verlegung der Gemeindestraße zur Mittleren Wöglerin: die derzeitige Verrohrung (kleine Brücke) ist nicht konsensfähig und wird entfernt, die Straße wird leicht erhöht und auf die Straße zur Linken Wöglerin umgeleitet. Von einigen Anrainern wird ein Erhalt der bestehenden Verrohrung bzw. eine neue Brücke an deren Stelle gefordert. Hier wird darauf verwiesen, dass eine neue Brücke einerseits wirtschaftlich nicht vertretbar (wesentlich teurer als die Straßenverlegung) und andererseits ein zusätzliches Risiko für eine Verklausung darstellt. Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich der neuen Einmündung in die Linke Wöglerin. Hier kommt es in Folge der weiteren Projektierung allerdings ohnehin zu einer Verkehrsverhandlung bei der die vorgebrachten Einwände berücksichtigt werden sollen.
- Neue Brücke auf der Stangauerstraße im Bereich Tennisplatz: die jetzige Verrohrung wird entfernt und eine neue Brücke errichtet (Lichte ca. 5 x 1,5m). Um während des Baus eine Erreichbarkeit der Stangau zu gewährleisten soll: a) mit Familie Happenhofer eine Umleitung über ihren Grund oder b) eine Behelfsbrücke im Bereich der Baustelle errichtet werden
Weiterer Ablauf: das Projekt wird nun zur wasserrechtlichen Bewilligung eingereicht (Vorgespräche wurden mit den zuständigen Sachverständigen bereits geführt). Außerdem müssen von den betroffenen Grundstückseigentümern (auf deren Grund Arbeiten durchgeführt werden) ein Revers (= Einverständniserklärung) unterzeichnet werden. Ziel ist ein Baubeginn für den 1. Abschnitt (Retentionsbecken) noch 2015
Kosten: derzeit liegen noch keine Kostenschätzungen vor
Sonstiges: im Zuge der Diskussion wurde auch mehrmals auf die Problematik von Ablagerungen im Bereich des Baches hingewiesen, welche zu Verklausungen führen können. Dazu konnte mitgeteilt werden, dass in der Gemeinde nun erstmals die im Forstgesetz vorgeschriebenen Wildbachbegehungen (auf Initiative von GGR Alt) durchgeführt werden. Dazu haben sich Umweltgemeinderat Hr. Hirschmugl und GGR Hr. Alt bereit erklärt. Diese Begehungen starten am 15. Juni und werden am ersten Tag gemeinsam mit Hr. DI Stundner von der Wildbachverbauung durchgeführt. Dabei werden sämtliche Wildbachläufe abgegangen, auf Gefährdungen kontrolliert und diese protokolliert. Die Gefährdungen (zumeist Ablagerungen) müssen auf Aufforderung der Gemeinde bzw. der BH vom Verursacher bzw. Grundeigentümer entfernt werden. Im Falle von illegalen Ablagerungen drohen Verwaltungsstrafen bis zu €4.400,- bzw. im Schadensfall Zivilrechtsklagen von Geschädigten!