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Nach­dem das Thema der teils aus­ufern­den Anlie­fe­run­gen im Abfall­sam­mel­zen­trum in den letz­ten Jahren von WWA und GBL regel­mä­ßig auf die Tages­ord­nung von Gemein­de­rat und Gemein­de­vor­stand gesetzt wurde, konnte in der Gemein­de­rats­sit­zung am 29. März 2016 end­lich eine ent­spre­chende Ver­ord­nung basie­rend auf einem Vor­schlag der WWA ver­ab­schie­det werden.

Ziel dieser Ver­ord­nung ist es, mehr Fair­ness gegen­über den Gebüh­ren­zah­lern zu errei­chen. So hält die Gemeinde zum einen ihr Ser­vice auf­recht, auch grö­ßere Mengen anlie­fern zu können. Aller­dings werden hier bei Groß­men­gen von Sperr­müll (ab 2m³) und Bau­schutt (ab 0,5m³) künf­tig die anfal­len­den Kosten an die Ver­ur­sa­cher weiterverrechnet.

Zum ande­ren soll so auch die Müll­tren­nung for­ciert und dadurch der anfal­lende Sperr­müll deut­lich redu­ziert werden (leider waren unge­trennte Papier/­Kunst­stof­f/­Glas/­Me­tal­l/­Rest­müll-Anlie­fe­run­gen keine Sel­ten­heit). Land­wirte seien noch darauf hin­ge­wie­sen, dass sor­ten­rein gesam­melte Silo­fo­lien künf­tig geson­dert gesam­melt werden und so nicht unter Sperr­müll fallen!

Bisher fehlt aller­dings noch immer die Umset­zung der bereits in Kraft getre­te­nen Verordnung!