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Dieses kom­plexe Pro­jekt zwi­schen Sulz und Stan­gau erhitzt bereits seit län­ge­rer Zeit die Gemü­ter, da hier der Ent­schär­fung einer Gefah­ren­stelle rela­tiv hohe Kosten gegenüberstehen.

Die Pla­nung beinhal­tet eine Ver­brei­te­rung der Fahr­bahn bzw. Begra­di­gung der Kurve durch Abtra­gen des Hanges an der Kur­ven­in­nen­seite, um auf der Kur­ven­au­ßen­seite Platz für den Bau eines Geh­stei­ges zu schaffen.

Die Kosten konn­ten zuletzt durch Nach­ver­hand­lun­gen auf € 310.000,- brutto für die reinen Stra­ßen­bau­ar­bei­ten gesenkt werden, wobei die Kosten für Stra­ßen­be­leuch­tung und Gelän­der noch nicht ent­hal­ten sind.

In der Sit­zung des Gemein­de­ra­tes am 13.12.2016 wurde mehr­heit­lich der Beschluss zur Ver­le­gung der Straße und zur Errich­tung des Geh­stei­ges gefasst.

Die Fakten des Pro­jek­tes kurz zusammengefasst:

  • Der feh­lende Geh­steig zwi­schen Stan­gau und Sulz erschwert den Weg zur Bus­hal­te­stelle bei der Abzwei­gung nach Kal­ten­leut­ge­ben erheb­lich, zusätz­lich erschwert der enge Kur­ven­ra­dius und die geringe Stra­ßen­breite das Pas­sie­ren von LKWs
  • Es han­delt sich um eine Lan­des­straße, was die Ein­bin­dung der Lan­des­stra­ßen­meis­te­rei für die Abwick­lung des Pro­jek­tes not­wen­dig macht. Die Pla­nung erfolgt über die Stra­ßen­bau­ab­tei­lung des Landes, die Gemeinde muss zahlen“.
  • Den Gemein­de­gre­mien (z.B. Bau­aus­schuss) liegen nach wie vor die Unter­la­gen zum Pro­jekt nicht voll­stän­dig vor, zudem gibt es keine umfas­sende Gesamt­pla­nung (gemein­sam mit der Errich­tung des Geh­stei­ges müssen eben­falls die Stra­ßen­be­leuch­tung und Gelän­der zum Schutz der Füß­gän­ger errich­tet werden, dafür liegt keine Kos­ten­schät­zung vor)
  • Erfreu­li­cher­weise unter­stützt das Land das Pro­jekt mit groß­zü­gi­gen Bedarfs­zu­wei­sun­gen, wodurch die Finan­zie­rung zum Groß­teil gedeckt ist.
  • Die Füh­rung eines Fuß­we­ges hang­sei­tig über den Hügel käme zwar güns­ti­ger, würde aber eine Que­rung der Straße zwi­schen zwei unüber­sicht­li­chen Kurven bedingen.
  • Die vor­lie­gende und nun beauf­tragte Pla­nung birgt das Risiko, dass die Geschwin­dig­keit der Fahr­zeuge in diesem Bereich steigt. Dem ist jeden­falls durch ver­stärkte Kon­trol­len entgegenzuwirken.