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Zu Beginn der Sit­zung wurden zwei Dring­lich­keits­an­träge vorgelegt:

  • Herr Burda bean­tragte ein Auf­stel­lungs­ver­bot für die Geschwin­dig­keits­an­zeige der WWA im Nah­be­reich der Straße im gesam­ten Gemein­de­ge­biet (Min­dest­ab­stand von 2m). Dieser Punkt wurde mehr­heit­lich zur Behand­lung auf die Tages­ord­nung genom­men, nach Behand­lung aber abgelehnt
  • Die WWA bean­tragte einen runden Tisch mit Gemeinde– und Eltern­ver­tre­tern sowie der Direk­to­rin der Volks­schule, um gemein­sam ver­kehrs­si­chernde Maß­nah­men im Nah­be­reich der Schule aus­zu­ar­bei­ten (durch die Ver­kehrs­si­tua­tion, wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule brin­gen, kam es in der Ver­gan­gen­heit immer wieder zur Gefähr­dung der Kinder durch den Durch­zugs­ver­kehr). Die Behand­lung wurde mit dem Hin­weis der Gemein­de­füh­rung auf die bean­tragte Ver­län­ge­rung der 30er-Zone mehr­heit­lich durch die Koali­tion abgelehnt

Die Tages­ord­nung und die dazu­ge­hö­ri­gen Beschlüsse kurz zusammengefasst:

  • der Nach­trags­vor­anschlag 2017 und der Vor­anschlag für 2018 wurden mehr­heit­lich ange­nom­men. Sei­tens der WWA wurde vor allem die unklare Sach­lage bei der Gruber Was­ser­ver­sor­gung bemän­gelt (in den letz­ten Jahren sind die Aus­ga­ben für den Was­ser­an­kauf beim WLV Tri­es­t­ing­tal deut­lich gestie­gen (von ca. €42.000 (2016) auf ca. €58.000,- (2017 inkl. Nach­trags­vor­anschlag), die Ein­nah­men aus der Ver­rech­nung aber nahezu gleichgeblieben);
    die WWA stellte dar­auf­hin den Antrag, dass der Zivil­aus­schuss bis Ende Februar alle rele­van­ten Daten als Ent­schei­dungs­grund­lage für das wei­tere Vor­ge­hen zusam­men­tra­gen soll, der Antrag wurde mehr­heit­lich angenommen
  • die Unter­stüt­zung der Pen­sio­nis­ten­ver­bände Wie­ner­wald für 2016, 2017 und 2018 mit €9 p.P wurde ein­stim­mig angenommen
  • die Frei­gabe der Auf­schlie­ßungs­zone in Sit­ten­dorf zwi­schen Gaad­ner Straße und Möd­ling­bach erfolgte mehr­heit­lich, da einige Gemein­de­räte die 2007 fest­ge­setz­ten Bedin­gun­gen für die Frei­gabe (Eini­gung aller Grund­stücks­ei­gen­tü­mer zu einer gemein­sa­men Par­zel­lie­rung mit Tei­lungs­plan mit den abzu­tre­ten­den Ver­kehrs­flä­chen zur Erschlie­ßung) nicht voll­stän­dig erfüllt sahen
  • die Ände­rung des ört­li­chen Raum­ord­nungs­pro­gramms, die Adap­tie­rung des Teil­be­bau­ungs­plans in Sit­ten­dorf sowie die Beauf­tra­gung der Berei­ni­gung des Flä­chen­wid­mungs­plans der Gemeinde Wie­ner­wald wurden ein­stim­mig beschlossen
  • die ange­fal­le­nen Zusatz­kos­ten für den Geh­steig­bau in der Stan­gau (Stein­kurve) in Höhe von ca. €60.000 wurden dis­ku­tiert und mehr­heit­lich abgesegnet
  • mit jeweils einer Gegen­stimme wurde ein Hal­te­ver­bot beim Umkehr­platz des Theo­dor-Renner-Weges in Grub sowie eine Reso­lu­tion an die Bun­des­re­gie­rung zur Klä­rung der Aus­wir­kun­gen der Abschaf­fung des Pfle­ge­re­gres­ses auf die Gemeinde (vor­ge­legt vom Gemein­de­bund) beschlossen
  • ein­stim­mig beschlos­sen wurden meh­rere Anträge rund um den Abschluss einer neuen Mak­ler­ver­ein­ba­rung für die Gemein­de­ver­si­che­run­gen, Ver­trags­an­pas­sun­gen für Strom mit Wien Ener­gie und für Gas mit der EVN sowie die Beauf­tra­gung des Best­bie­ters zur Erstel­lung eines digi­ta­len Kanal­ka­tas­ters für Sulz
  • nach leb­haf­ter Dis­kus­sion wurde der Beschluss zum Ankauf eines neues Fahr­zeugs für die Feu­er­wehr Dorn­bach mehr­heit­lich gefasst, die Anschaf­fung erfolgt auf Basis eines Finan­zie­rungs­plans, den der Finanz­aus­schuss aus­ge­ar­bei­tet hat
  • der Gemein­de­rat wurde über den Ver­fah­rens­stand im Pro­zess gegen die Firma Stra­bag infor­miert und stimmte mit einer Ent­hal­tung einem vor­ge­leg­ten Ver­gleichs­an­ge­bot zu; der Pro­zess wurde gestar­tet, da es beim Bau des neuen Sport­plat­zes laut Gut­ach­ter zu einer man­gel­haf­ten Aus­füh­rung gekom­men war, was sich in einem schlech­ten Platz­zu­stand bemerk­bar macht. Die Wei­ter­ver­fol­gung der Klage bietet keine Aus­sicht auf Erfolg. Die auf Seiten der Gemeinde ange­fal­le­nen Pro­zess­kos­ten von rund €40.000,- sind somit selbst zu tragen