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Sehr geehrte Damen und Herren!

Zum besseren Verständnis des gegenständlichen Falles darf ich Ihnen eine kurze Chronologie rund um die Aktivitäten bei der Flüchtlingsbetreuung in unserer Gemeinde vorstellen:

  • die massiven Flüchtlingsbewegungen 2015 führen zu einem Ausnahmezustand in unserem Land.
  • Im Spätherbst 2015 fällt die Entscheidung, auch in unserer Gemeinde Flüchtlinge unterzubringen. Es bildet sich nach dem Vorbild in Perchtoldsdorf eine ehrenamtliche Flüchtlingsinitiative.
  • Auf Vermittlung des Bürgermeisters werden in der Kurparkgasse die ehemalige Ordination und das ehemalige Hilfswerkbüro um ~ €1.800,- / Monat zur Unterbringung angemietet, welche von der Flüchtlingsinitiative in Eigenleistung als Wohnungen adaptiert werden (Bindungsfrist bis Ende Oktober 2017).
  • Zusätzlich wird von der Flüchtlingsinitiative in Eigenleistung das OG des alten Gemeindeamtes um € 8.000,- als vollwertige Wohnung inklusive Küche und Bad adaptiert
  • Nach Perchtoldsdorfer Vorbild wird ein Spendenkonto bei der Gemeinde eingerichtet, welches dezidiert auch der Kontrolle des Prüfungsausschusses unterliegt.
  • Um eine Verwendung von Spendengeldern zu erreichen, ist die Gegenzeichnung von zwei Mitgliedern des dreiköpfigen Kernteams der Flüchtlingsinitiative nötig.
  • In den letzten 2 Jahren wurden bzw. werden insgesamt rund 30 Personen von der Flüchtlingsinitiative betreut, ein Drittel davon in Privatquartieren.
  • Nach Abschluss der meisten Asylverfahren steht die ehemalige Ordination seit Sommer 2017 bei voller Miete leer.
  • Auch die meisten Bewohner des alten Gemeindeamtes sind mittlerweile ausgezogen und die Wohnung im OG ist regulär an 2 verbliebene Syrer mit positivem Asylbescheid vermietet.
  • Gleichzeitig ist das Asylverfahren der noch im ehemaligen Büro wohnenden afghanischen Jungfamilie (das Kind kam bei uns auf die Welt) noch nicht abgeschlossen, es wird nach einem Ersatzquartier ab Anfang November gesucht.
  • Lt. Auskunft von gfGR Höss ist Alpenland nicht bereit, das Büro alleine weiter zu vermieten
  • Lt. Auskunft der Firma Alpenland ist man sehr wohl bereit, das Büro mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist alleine weiter zu vermieten, damit ist seitens der Flüchtlingsinitiative eine weitere Wohnungssuche nicht akut erforderlich.
  • Am 31. Oktober bittet der Bürgermeister Fr. Pendl von der Flüchtlingsinitiative um ein Gespräch am gleichen Tag. Da dies bei ihr nicht möglich ist, würden die anderen Damen des Kernteams diesen Termin wahrnehmen. Dies wird vom Bürgermeister abgelehnt?!
  • Am 8. November 2017 bringt der Bürgermeister im Gemeindevorstand (GV) den dringlichen Antrag ein, dass die Familie die Wohnung mit Ende Oktober räumen sollte und Ersatz benötigt wird.
  • Von gfGR Alt wird der Vorschlag gemacht, im UG des alten Gemeindeamtes mit geringem Aufwand eine Dusche einzubauen und so temporär eine weitere Wohnung zu schaffen. Die Kosten von rund €500,- würden erforderlichenfalls von privaten Spendern übernommen. Dieser Vorschlag wird von Schwarz/Grün vehement abgelehnt?!
  • ·Seitens der Koalition wird beschlossen, unter Androhung der Kündigung Druck auf die Syrer auszuüben, den Einzug der Familie trotz ihres gültigen Mietvertrages im Obergeschoss zu akzeptieren.
  • Die Flüchtlingsinitiative kündigt der Gemeinde infolge oft widersprüchlicher Kommunikation und fehlender Kooperation die Zusammenarbeit auf!
  • Am 28.November wird der Punkt zu Beginn der GV-Sitzung abermals kurz besprochen. Nun soll doch das UG adaptiert werden, eine ehrenamtliche Erledigung dieser Arbeiten lt. Vorschlag gfGR Alt wird nicht gewünscht.
  • ·gfGR Höss beauftragt eine Firma mit den Arbeiten, die Gemeindearbeiter werden mit dem Umzug betraut.
  • Die Rechnung von € 1.441,99! für die Installationsarbeiten (Ausführung siehe Foto) wird ohne Absprache mit der Flüchtlingsinitiative vom Spendenkonto abgebucht. Die Gesamtkosten der Arbeiten dürften sich auf rund € 2.000,-belaufen. Zum Vergleich: bei der ehrenamtlichen Abwicklung wären der Gemeinde keine Kosten entstanden!
  • Seitens der Flüchtlingsinitiative wird auf die unautorisierte Abbuchung hingewiesen.
  • Der Prüfungsausschuss nimmt sich der Sache an und fordert rasche Aufklärung durch die Gemeindeführung. Gleichzeitig wird vom Bürgermeister behauptet, dass der Prüfungsausschuss nicht zuständig sei?! Laut Gesetz ist der Prüfungsausschuss sehr wohl zuständig!
  • Nach weiterer Urgenz durch die Flüchtlingsinitiative beschließt der GV mehrheitlich die Übernahme der Kosten und auf Antrag von gfGR Höss als Retourkutsche die Auflösung des Spendenkontos! Gegenüber der Flüchtlingsinitiative wird plötzlich von einem Missverständnis bei der Abbuchung gesprochen?!

P.S.: Mittlerweile gab es zwei Schäden bei den durchgeführten Installationsarbeiten, welche auch zu Schimmelbildung im Bad führten. Der erste, kleinere Schaden wurde von gfGR Alt in Eigenleistung behoben, der zweite Schaden zur Behebung an die ausführende Firma gemeldet.

Aussendung 51, März 2018 von Heinz Wrba