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Die Gemein­de­räte der WWA haben die Gemein­de­rats­sit­zung am 12. Juni 2018 vor­zei­tig ver­las­sen. Grund dafür waren zum einen die nicht zeit­ge­rechte und  Über­mitt­lung der Unter­la­gen zur Sit­zung. Diese soll­ten zusam­men mit einer Tages­ord­nung laut NÖ Gemein­de­ord­nung zumin­dest fünf Werk­tage im voraus bereit­ge­stellt werden, wurden aller­dings erst am 11. Juni zur Ver­fü­gung gestellt. In Anbe­tracht dessen, dass ein Grund­satz­be­schluss zum Bau eines neuen Feu­er­wehr­hau­ses in Sit­ten­dorf als Dring­lich­keits­an­trag auf die Tages­ord­nung genom­men wurde, ist das Vor­han­den­sein von aus­sa­ge­kräf­ti­gen Unter­la­gen eine not­wen­dige Vor­aus­set­zung, um einen sol­chen Beschluss ord­nungs­ge­mäß und ver­ant­wor­tungs­voll fassen zu können.

Zum ande­ren stand die Wahl des neuen Vize­bür­ger­meis­ters auf der Tages­ord­nung. Da eben­falls die laut NÖ Gemein­de­ord­nung fest­ge­leg­ten Schritte zur Wahl nicht ein­ge­hal­ten wurden, ent­schlos­sen sich die Gemein­de­räte der WWA zu diesem dras­ti­sche Schritt nach Abgabe einer schrift­li­chen Erklä­rung.