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Bei vielen Gesprä­chen mit den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern in unse­rer Gemeinde bekom­men wir als Ver­tre­ter der WWA die Rück­mel­dung, dass unse­rer Enga­ge­ment sehr geschätzt wird.

Auf unsere Nach­frage, ob sich einige eine aktive Unter­stüt­zung unse­rer Arbeit vor­stel­len können, haben wir oft die Rück­mel­dung bekom­men: Lieber nicht. Wer weiß, ob mein Enga­ge­ment nicht nega­tive Folgen für mich hat, wenn ich von der Gemein­de­füh­rung mal was brauche.

Da fragen wir uns: Sind wir mit einem Bür­ger­meis­ter zufrie­den, vor dem sich ein Teil der Bür­ge­rin­nen und Bürger fürchtet?

Diese Furcht ist nicht unbe­grün­det. Seit Jahren stel­len wir fest, dass in der Gemeinde mit zwei­er­lei Maß gemes­sen wird.

Dies betrifft zum Bei­spiel Flä­chen­um­wid­mun­gen oder Grund­ab­tre­tun­gen im Rahmen von Baubewilligungen.

Seit vielen Jahren ist es geübte Praxis, dass bei Flä­chen­um­wid­mun­gen etwa ein Drit­tel der neu gewid­me­ten Bau­land­flä­chen in den Besitz der Gemeinde über­ge­hen (müssen). Für diese Vor­gangs­weise gibt es zwar keine gesetz­li­chen Rege­lun­gen, sie ist aber auch in ande­ren Gemein­den übli­che Praxis.

Ande­rer­seits können im Rahmen von Bau­be­wil­li­gun­gen vom Bür­ger­meis­ter als Bau­be­hörde Grund­ab­tre­tun­gen ans öffent­li­che Gut vor­ge­schrie­ben werden.

Grund­sätz­lich ist dieses Vor­ge­hen mit dem Ziel ver­bun­den, die not­wen­di­gen öffent­li­chen (Verkehrs-)Flächen bereit­zu­stel­len. Dage­gen ist nichts ein­zu­wen­den. Nur leider werden die Regeln nicht für alle Bür­ge­rin­nen und Bürger glei­cher­ma­ßen angewendet.

Jüngs­tes Bei­spiel: Die Flä­chen­um­wid­mun­gen in Sit­ten­dorf gegen­über der Volks­schule: hier hat die Gemeinde keine Bau­land­flä­chen über­nom­men. Nicht einmal die erfor­der­li­chen Ver­kehrs­flä­chen wurden im vollen Umfang abgetreten.

Und am Bei­spiel des Josefs­we­ges in Sulz zeigt sich, dass auch bei Bau­be­wil­li­gungs­ver­fah­ren die erfor­der­li­chen Grund­ab­tre­tun­gen trotz gerin­ger Stra­ßen­breite nicht immer vor­ge­schrie­ben werden.

Was würden wir anders machen?

Unse­rem Ver­ständ­nis nach soll­ten alle Bür­ge­rin­nen und Bürger mit ihren Anlie­gen in glei­cher Weise behan­delt werden, unab­hän­gig ihrer Her­kunft oder poli­ti­schen Gesinnung.

Fragen Sie sich, ob Sie was dage­gen tun können?

Ja, das können Sie! Indem Sie sich über­le­gen, wem Sie bei der nächs­ten Gemein­de­rats­wahl Ihre Stimme geben!

Aus­sendung 55, Juni 2019 Leit­ar­ti­kel von Chris­tian Schilling