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gfGR Jürgen Alt-Kraus

Da es zuletzt immer mehr wider­sprüch­li­che Aus­sa­gen zu Durch­fors­tun­gen all­ge­mein und den am 28.08.2020 erfolg­ten Schnitt­maß­nah­men in der Gruber Bach­gasse gab, einige Klar­stel­lun­gen von meiner Seite:

Vor­ge­schichte
2015 wurde ich in einem Gespräch mit einem Mit­ar­bei­ter des Amtes für Wild­bach- und Lawi­nen­ver­bau­ung auf die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Wild­bach­be­ge­hun­gen auf­merk­sam. Diese leis­ten einen wesent­li­chen Bei­trag zum Hoch­was­ser­schutz, wurden in unse­rer Gemeinde bis dato aber nie durchgeführt.
Das Ange­bot einer Fach­firma für die Bege­hung belief sich nur für Sattel- und Möd­ling­bach auf ca. €8.000,- jähr­lich. Auf­grund der hohen Kosten wurde mit dem Bür­ger­meis­ter und dem Vize­bür­ger­meis­ter ver­ein­bart, die Bege­hun­gen nach einer ent­spre­chen­den Ein­schu­lung in Eigen­in­itia­tive gemein­sam mit dem dama­li­gen Umwelt­ge­mein­de­rat Karl Hirschmugl durchzuführen.
Bereits nach der ersten Bege­hung ist die Dis­zi­plin der Bach­an­rai­ner betref­fend ille­ga­ler Abla­ge­run­gen im Hoch­was­ser­ab­fluss­be­reich erfreu­li­cher­weise deut­lich gestie­gen. Auch sei­tens der Gemeinde wurden ent­lang des Möd­ling­ba­ches bereits einige (über­fäl­lige und dadurch rela­tiv dras­ti­sche) Pfle­ge­maß­nah­men gesetzt.

Der Sat­tel­bach
Zum Zeit­punkt der ver­hee­ren­den Hoch­was­ser 1997 gehörte die Bach­par­zelle noch dem Stift Hei­li­gen­kreuz. In wei­te­rer Folge über­trug das Stift den Bach an die Gemeinde, womit auch die Ver­pflich­tung zu erfor­der­li­chen Pfle­ge­maß­nah­men ver­bun­den ist.
Eines der Haupt­pro­bleme ist, dass durch die starke Sied­lungs­tä­tig­keit und land­wirt­schaft­li­che Nut­zung dieser Bach immer weiter ein­ge­engt wurde, wes­halb der ver­blei­bende Abfluss­quer­schnitt frei­ge­hal­ten werden muss, um den Schutz gegen Hoch­wäs­ser sicherzustellen.

Aktu­el­ler Fall Ecke Maurergasse/Bachgasse
Im Rahmen der Bege­hun­gen 2019/20 habe ich Fr. Mesa­ric einmal per­sön­lich ange­trof­fen und darauf auf­merk­sam gemacht, dass sich in ihrer Stütz­mauer Steine gelöst haben. Dabei habe ich auch dem nöti­gen Schnitt der Weiden durch die Gemeinde ange­spro­chen. Ihrer­seits gab es dabei keine Anmer­kung, dass es sich dabei teil­weise um ihren Grund handelt.
Der Bach ist link­suf­rig zum Grund­stück von Fr. Mesa­ric mit einer senk­rech­ten Stütz­mauer ver­baut, recht­suf­rig ist ver­mut­lich durch frü­here Nut­zungs­op­ti­mie­rung eben­falls nur eine sehr steile kurze Böschung vor­han­den. Das Abfluss­pro­fil ist dadurch sehr begrenzt, bei Hoch­was­ser gibt es keine Aus­weich­mög­lich­keit für das Wasser.
Die aktu­ell geschnit­te­nen Weiden befin­den sich im Abfluss­quer­schnitt des Baches und erfül­len mit ihren Wur­zeln einen wich­ti­gen Bei­trag zur Befes­ti­gung des Ufers bzw. der Sohle. So lange sie noch jung sind, geben sie bei Hoch­was­ser nach und legen sich an der Böschung an. Im gegen­ständ­li­chen Fall waren sie aber schon wesent­lich älter und stell­ten mitt­ler­weile ein beträcht­li­ches Abfluss­hin­der­nis dar (nach den letz­ten Stark­re­gen­er­eig­nis­sen war dies gut anhand von Abla­ge­run­gen bei den Stäm­men erkenn­bar). Durch die direkt dahin­ter befind­li­che Brücke stellte sich so ein mas­si­ves Risiko einer Ver­klau­sung dar. Daher wurden die Weiden – so wie in ande­ren Fällen üblich und bereits prak­ti­ziert — auf Stock gesetzt, d.h. kurz über Boden geschnit­ten, damit die Baum­scheibe wieder neue Triebe bilden kann. (siehe fol­gen­der Aus­schnitt aus dem Leit­fa­den der Wild­bach- und Lawi­nen­ver­bau­ung). Zu beach­ten ist hier auch, dass diese „Stock­aus­schläge“ nicht die Sta­bi­li­tät eines nor­ma­len Ein­zel­bau­mes errei­chen und mit zuneh­men­dem Alter leicht aus­ein­an­der­bre­chen. D.h. der­ar­tige Pfle­ge­maß­nah­men sind in regel­mä­ßi­gen Abstän­den nötig.

Es liegt keine Rodung vor, die Wur­zel­stö­cke wurden nicht ent­fernt. Die Bach­par­zelle 455/6 ist im Besitz der Gemeinde. Wie ich jetzt erst erfah­ren habe befin­det sich ein Strei­fen vor der Stütz­mauer im Besitz von Fr. Mesa­ric. Leider war das für mich nicht ersicht­lich und ich möchte mich auf diesem Weg für diesen Fehler entschuldigen.


Der orga­ni­sa­to­ri­sche Ablauf
Nach Abschluss der Bege­hung am 17.04.2020 wurden die zu behe­ben­den Miss­stände am Gemein­de­amt aus­ge­druckt und die betrof­fe­nen Anrai­ner infor­miert. Die Gemeinde betref­fende Miss­stände wurden von mir bei einem gemein­sa­men Lokal­au­gen­schein mit dem Bau­hof­lei­ter besprochen.
Die not­wen­di­gen Pfle­ge­maß­nah­men wurden in der Sit­zung des Gemein­de­vor­stan­des am 5.Mai unter Bei­sein des Bür­ger­meis­ters und des Vize­bür­ger­meis­ters behan­delt. Es wurde beschlos­sen, die auf­wen­di­ge­ren Arbei­ten (ver­ein­zelte Arbei­ten Am Weiher, zwi­schen Weiher und Win­kel­berg­gasse und beim Geschie­be­rück­hal­te­be­cken) an eine Firma zu ver­ge­ben und die ver­blei­ben­den Maß­nah­men durch die Bau­hof­mit­ar­bei­ter durchzuführen.
In der Sit­zung des Gemein­de­vor­stan­des am 28. Juli . wurde der Punkt im Bei­sein des Bür­ger­meis­ters und des Vize­bür­ger­meis­ter erneut im Rahmen wei­te­rer Baum­schnitt­maß­nah­men bespro­chen und die Vor­ge­hens­weise bestätigt.
Nach­dem der Bau­hof­lei­ter das O.K. vom Bür­ger­meis­ter erhal­ten hatte, wurden die Arbei­ten für den 28.08. und 04.09. ange­setzt. Ich wurde gebe­ten, zu Beginn den Arbei­tern noch einmal die ein­zel­nen Arbeits­be­rei­che zu zeigen.
Dies habe ich am 28.08. getan und darauf ver­wie­sen, dass vor­ran­gig der Abfluss­quer­schnitt des Baches aus­ge­schnit­ten werden muss und nach Mög­lich­keit eine Beschat­tung des Baches erhal­ten werden soll.
Das Bach­bett wurde ent­ge­gen der Vor­ga­ben bei Been­di­gung der Arbei­ten am Frei­tag nicht ord­nungs­ge­mäß vom Schnitt­gut geräumt. Dies wird nach Urgenz mei­ner­seits noch heute (01.09.) nachgeholt.

Wei­tere anste­hende Arbei­ten in Grub:
Fäl­lung zweier unter­spül­ter Grenz­bäume am Weiher, Tot­hol­zent­fer­nung und kleine Schnitt­maß­nah­men zwi­schen Weiher und Win­kel­berg­gasse, Fäl­lung dürrer Bäume im Bereich des Geschie­be­rück­hal­te­be­ckens jeweils durch die Firma Wolf; Ent­fer­nung eines unter­spül­ten Eschen­stock­aus­schla­ges und aus­schnei­den des Abfluss­pro­files ent­lang der Bach­gasse und der Win­kel­berg­gasse, Ent­fer­nung von Tot­holz zwi­schen ehe­ma­li­gen 12er und Rück­hal­te­be­cken durch die Bauhofmitarbeiter.
Aktu­ell wurden die Arbei­ten vom Bür­ger­meis­ter aus­ge­setzt, für eine Klä­rung der wei­te­ren Vor­ge­hens­weise soll in der nächs­ten Woche ein gemein­sa­mer Termin fest­ge­setzt werden.
Bei den Bege­hun­gen zeigte sich leider auch, dass viele der nach 1997 errich­te­ten Schutz­bau­ten schad­haft sind. Wie es um deren Repa­ra­tur steht kann ich aktu­ell nicht sagen, da ich in die Gesprä­che zwi­schen der Gemein­de­füh­rung und der Wild­bach- und Lawi­nen­ver­bau­ung nicht ein­ge­bun­den werde.