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gfGR Jürgen Alt-Kraus

Da es zuletzt immer mehr widersprüchliche Aussagen zu Durchforstungen allgemein und den am 28.08.2020 erfolgten Schnittmaßnahmen in der Gruber Bachgasse gab, einige Klarstellungen von meiner Seite:

Vorgeschichte
2015 wurde ich in einem Gespräch mit einem Mitarbeiter des Amtes für Wildbach- und Lawinenverbauung auf die gesetzlich vorgeschriebenen Wildbachbegehungen aufmerksam. Diese leisten einen wesentlichen Beitrag zum Hochwasserschutz, wurden in unserer Gemeinde bis dato aber nie durchgeführt.
Das Angebot einer Fachfirma für die Begehung belief sich nur für Sattel- und Mödlingbach auf ca. €8.000,- jährlich. Aufgrund der hohen Kosten wurde mit dem Bürgermeister und dem Vizebürgermeister vereinbart, die Begehungen nach einer entsprechenden Einschulung in Eigeninitiative gemeinsam mit dem damaligen Umweltgemeinderat Karl Hirschmugl durchzuführen.
Bereits nach der ersten Begehung ist die Disziplin der Bachanrainer betreffend illegaler Ablagerungen im Hochwasserabflussbereich erfreulicherweise deutlich gestiegen. Auch seitens der Gemeinde wurden entlang des Mödlingbaches bereits einige (überfällige und dadurch relativ drastische) Pflegemaßnahmen gesetzt.

Der Sattelbach
Zum Zeitpunkt der verheerenden Hochwasser 1997 gehörte die Bachparzelle noch dem Stift Heiligenkreuz. In weiterer Folge übertrug das Stift den Bach an die Gemeinde, womit auch die Verpflichtung zu erforderlichen Pflegemaßnahmen verbunden ist.
Eines der Hauptprobleme ist, dass durch die starke Siedlungstätigkeit und landwirtschaftliche Nutzung dieser Bach immer weiter eingeengt wurde, weshalb der verbleibende Abflussquerschnitt freigehalten werden muss, um den Schutz gegen Hochwässer sicherzustellen.

Aktueller Fall Ecke Maurergasse/Bachgasse
Im Rahmen der Begehungen 2019/20 habe ich Fr. Mesaric einmal persönlich angetroffen und darauf aufmerksam gemacht, dass sich in ihrer Stützmauer Steine gelöst haben. Dabei habe ich auch dem nötigen Schnitt der Weiden durch die Gemeinde angesprochen. Ihrerseits gab es dabei keine Anmerkung, dass es sich dabei teilweise um ihren Grund handelt.
Der Bach ist linksufrig zum Grundstück von Fr. Mesaric mit einer senkrechten Stützmauer verbaut, rechtsufrig ist vermutlich durch frühere Nutzungsoptimierung ebenfalls nur eine sehr steile kurze Böschung vorhanden. Das Abflussprofil ist dadurch sehr begrenzt, bei Hochwasser gibt es keine Ausweichmöglichkeit für das Wasser.
Die aktuell geschnittenen Weiden befinden sich im Abflussquerschnitt des Baches und erfüllen mit ihren Wurzeln einen wichtigen Beitrag zur Befestigung des Ufers bzw. der Sohle. So lange sie noch jung sind, geben sie bei Hochwasser nach und legen sich an der Böschung an. Im gegenständlichen Fall waren sie aber schon wesentlich älter und stellten mittlerweile ein beträchtliches Abflusshindernis dar (nach den letzten Starkregenereignissen war dies gut anhand von Ablagerungen bei den Stämmen erkennbar). Durch die direkt dahinter befindliche Brücke stellte sich so ein massives Risiko einer Verklausung dar. Daher wurden die Weiden – so wie in anderen Fällen üblich und bereits praktiziert – auf Stock gesetzt, d.h. kurz über Boden geschnitten, damit die Baumscheibe wieder neue Triebe bilden kann. (siehe folgender Ausschnitt aus dem Leitfaden der Wildbach- und Lawinenverbauung). Zu beachten ist hier auch, dass diese „Stockausschläge“ nicht die Stabilität eines normalen Einzelbaumes erreichen und mit zunehmendem Alter leicht auseinanderbrechen. D.h. derartige Pflegemaßnahmen sind in regelmäßigen Abständen nötig.

Es liegt keine Rodung vor, die Wurzelstöcke wurden nicht entfernt. Die Bachparzelle 455/6 ist im Besitz der Gemeinde. Wie ich jetzt erst erfahren habe befindet sich ein Streifen vor der Stützmauer im Besitz von Fr. Mesaric. Leider war das für mich nicht ersichtlich und ich möchte mich auf diesem Weg für diesen Fehler entschuldigen.


Der organisatorische Ablauf
Nach Abschluss der Begehung am 17.04.2020 wurden die zu behebenden Missstände am Gemeindeamt ausgedruckt und die betroffenen Anrainer informiert. Die Gemeinde betreffende Missstände wurden von mir bei einem gemeinsamen Lokalaugenschein mit dem Bauhofleiter besprochen.
Die notwendigen Pflegemaßnahmen wurden in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 5.Mai unter Beisein des Bürgermeisters und des Vizebürgermeisters behandelt. Es wurde beschlossen, die aufwendigeren Arbeiten (vereinzelte Arbeiten Am Weiher, zwischen Weiher und Winkelberggasse und beim Geschieberückhaltebecken) an eine Firma zu vergeben und die verbleibenden Maßnahmen durch die Bauhofmitarbeiter durchzuführen.
In der Sitzung des Gemeindevorstandes am 28. Juli . wurde der Punkt im Beisein des Bürgermeisters und des Vizebürgermeister erneut im Rahmen weiterer Baumschnittmaßnahmen besprochen und die Vorgehensweise bestätigt.
Nachdem der Bauhofleiter das O.K. vom Bürgermeister erhalten hatte, wurden die Arbeiten für den 28.08. und 04.09. angesetzt. Ich wurde gebeten, zu Beginn den Arbeitern noch einmal die einzelnen Arbeitsbereiche zu zeigen.
Dies habe ich am 28.08. getan und darauf verwiesen, dass vorrangig der Abflussquerschnitt des Baches ausgeschnitten werden muss und nach Möglichkeit eine Beschattung des Baches erhalten werden soll.
Das Bachbett wurde entgegen der Vorgaben bei Beendigung der Arbeiten am Freitag nicht ordnungsgemäß vom Schnittgut geräumt. Dies wird nach Urgenz meinerseits noch heute (01.09.) nachgeholt.

Weitere anstehende Arbeiten in Grub:
Fällung zweier unterspülter Grenzbäume am Weiher, Totholzentfernung und kleine Schnittmaßnahmen zwischen Weiher und Winkelberggasse, Fällung dürrer Bäume im Bereich des Geschieberückhaltebeckens jeweils durch die Firma Wolf; Entfernung eines unterspülten Eschenstockausschlages und ausschneiden des Abflussprofiles entlang der Bachgasse und der Winkelberggasse, Entfernung von Totholz zwischen ehemaligen 12er und Rückhaltebecken durch die Bauhofmitarbeiter.
Aktuell wurden die Arbeiten vom Bürgermeister ausgesetzt, für eine Klärung der weiteren Vorgehensweise soll in der nächsten Woche ein gemeinsamer Termin festgesetzt werden.
Bei den Begehungen zeigte sich leider auch, dass viele der nach 1997 errichteten Schutzbauten schadhaft sind. Wie es um deren Reparatur steht kann ich aktuell nicht sagen, da ich in die Gespräche zwischen der Gemeindeführung und der Wildbach- und Lawinenverbauung nicht eingebunden werde.