Während viele auf den neuen Nahversorger warten, gingen im Zuge von Arbeiten am benachbarten Privatgrundstück die Wogen hoch. Hier wurden massiv Bäume geschnitten, ein Streifen des Teichs zugeschüttet und eine Straße ausgebaggert. Viele fragen sich, was passiert hier und wer ist dafür verantwortlich?!
Während unsere erste Anfrage an den Bürgermeister und einen mit der Sachlage vertrauten Gemeinderat unbeantwortet blieben, ergibt sich mittlerweile folgender Wissensstand:
Im Zuge des Grundstücksverkaufs an die Gemeinde und den damit verbundenen Umwidmungen verlor der Besitzer des verbliebenen Teichareals (siehe Skizze) seine Zufahrt—es ist anzunehmen, dass dies auch mit dem Bürgermeister im Zuge der Verkaufsverhandlungen besprochen wurde. Gegenüber dem Gemeinderat versicherte der Bürgermeister allerdings, dass das Teichareal unverändert erhalten bleiben soll.
Der Grundbesitzer benötigt nun (verständlicherweise) eine neue Zufahrt zum Teich.
Daher wurde zunächst ein erheblicher Teil des Wäldchens gefällt. Da parallel dazu auch ein Streifen des Teichs zugeschüttet wurde, wurden von besorgten Bürgern Naturschutzbedenken bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht. Diese stufte die Arbeiten—auch unter Berufung auf einen Borkenkäferbefall der Nadelbäume – als bewilligungsfrei ein. Bemerkenswert dabei, dass der Aushub lt. Sachverständigem nicht im, sondern außerhalb des Teiches abgelagert wurde und weitere Arbeiten lt. Eigentümer nicht vorgesehen waren?!
Mittlerweile wurde allerdings die neue Zufahrt ausgebaggert, lediglich im unteren Bereich muss noch weiter angeschüttet werden, um das Befahren zu ermöglichen.
Fazit: Es handelt sich um Privatbesitz und der Bedarf einer neuen Zufahrt leuchtet ein. Dennoch wäre eine Aufklärung seitens der Gemeinde in diesem Fall angebracht gewesen. Bezüglich der Ausführung blutet Naturfreunden das Herz und es bleibt zu hoffen, dass die Zusage des Besitzers steht, der standortgerechten Naturverjüngung Raum zu geben.