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Wäh­rend viele auf den neuen Nah­ver­sor­ger warten, gingen im Zuge von Arbei­ten am benach­bar­ten Pri­vat­grund­stück die Wogen hoch. Hier wurden massiv Bäume geschnit­ten, ein Strei­fen des Teichs zuge­schüt­tet und eine Straße aus­ge­bag­gert. Viele fragen sich, was pas­siert hier und wer ist dafür verantwortlich?!

Wäh­rend unsere erste Anfrage an den Bür­ger­meis­ter und einen mit der Sach­lage ver­trau­ten Gemein­de­rat unbe­ant­wor­tet blie­ben, ergibt sich mitt­ler­weile fol­gen­der Wissensstand:

Im Zuge des Grund­stücks­ver­kaufs an die Gemeinde und den damit ver­bun­de­nen Umwid­mun­gen verlor der Besit­zer des ver­blie­be­nen Teich­are­als (siehe Skizze) seine Zufahrt—es ist anzu­neh­men, dass dies auch mit dem Bür­ger­meis­ter im Zuge der Ver­kaufs­ver­hand­lun­gen bespro­chen wurde. Gegen­über dem Gemein­de­rat ver­si­cherte der Bür­ger­meis­ter aller­dings, dass das Teich­areal unver­än­dert erhal­ten blei­ben soll.
Der Grund­be­sit­zer benö­tigt nun (ver­ständ­li­cher­weise)  eine neue Zufahrt zum Teich.
Daher wurde zunächst ein erheb­li­cher Teil des Wäld­chens gefällt. Da par­al­lel dazu auch ein Strei­fen des Teichs zuge­schüt­tet wurde, wurden von besorg­ten Bür­gern Natur­schutz­be­den­ken bei der Bezirks­haupt­mann­schaft ein­ge­bracht. Diese stufte die Arbeiten—auch unter Beru­fung auf einen Bor­ken­kä­fer­be­fall der Nadel­bäume — als bewil­li­gungs­frei ein. Bemer­kens­wert dabei, dass der Aushub lt. Sach­ver­stän­di­gem nicht im, son­dern außer­halb des Tei­ches abge­la­gert wurde und wei­tere Arbei­ten lt. Eigen­tü­mer nicht vor­ge­se­hen waren?!

Mitt­ler­weile wurde aller­dings die neue Zufahrt aus­ge­bag­gert, ledig­lich im unte­ren Bereich muss noch weiter ange­schüt­tet werden, um das Befah­ren zu ermöglichen.

Fazit: Es han­delt sich um Pri­vat­be­sitz und der Bedarf einer neuen Zufahrt leuch­tet ein. Den­noch wäre eine Auf­klä­rung sei­tens der Gemeinde in diesem Fall ange­bracht gewe­sen. Bezüg­lich der Aus­füh­rung blutet Natur­freun­den das Herz und es bleibt zu hoffen, dass die Zusage des Besit­zers steht, der stand­ort­ge­rech­ten Natur­ver­jün­gung Raum zu geben.