0664 4237293 kontakt@ww-aktiv.at

Sehr geehrte Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner der Gemeinde Wienerwald!

Für den 21.Juli 2022 wurde vom Bür­ger­meis­ter kurz­fris­tig zu einer Gemein­de­rats­sit­zung ein­ge­la­den. Die Ver­füg­bar­keit der Oppo­si­ti­ons­frak­tio­nen in der Feri­en­zeit wurde, wie schon so oft, nicht im Vor­feld abgefragt.

Für die Sit­zung wurden vorab nur für die Hälfte der Tages­ord­nungs­punkte Unter­la­gen zur Ver­fü­gung gestellt. Für den wich­tigs­ten Punkt – es soll der Beschluss für die Errich­tung des Nah­ver­sor­gers gefasst werden – waren die Unter­la­gen unvollständig.

Da ohne­hin einige ver­hin­dert waren, ent­schie­den wir uns in Abspra­che mit der SPÖ, bis auf jeweils einen Ver­tre­ter der Frak­tion der Sit­zung fern­zu­blei­ben. Warum? Wir erhoff­ten uns, durch die gewon­nene Zeit eine Ver­voll­stän­di­gung der Unter­la­gen betref­fend des geplan­ten Nahversorgers.

Wo liegt das Pro­blem beim Nahversorger?

  • Im März 2021 stimmte der Gemein­de­rat ein­stim­mig für einen Grund­satz­be­schluss zur Errich­tung eines Nah­ver­sor­gers inklu­sive Woh­nun­gen. Damals war noch von einer Abwick­lung über einen Bau­trä­ger und damit keinem Inves­ti­ti­ons­be­darf sei­tens der Gemeinde die Rede.
  • Nach­dem auf Initia­tive des Bür­ger­meis­ters die Gemeinde das Gebäude selbst errich­ten sollte, mach­ten WWA und SPÖ so lange Druck, bis auch der Bau eines Ober­ge­scho­ßes zur bes­se­ren Nut­zung der ver­sie­gel­ten Grund­flä­che als Pla­nungs­va­ri­ante aus­ge­schrie­ben werden sollte.
  • Dazu sollte der Finanz­aus­schuss eine Kal­ku­la­tion über zu rea­li­sie­rende Miet­ein­nah­men (Büro­flä­chen­/Co-Working­Space) für das Ober­ge­schoss ausgearbeiten.
  • Noch im Bud­get­vor­anschlag 2022 waren für das Pro­jekt Errich­tungs­kos­ten von €850.000,- (ohne Ober­ge­schoss) budgetiert.
  • Im Nach­trags­vor­anschlag, der in der Gemein­de­rats­sit­zung am 21.7.2022 beschlos­sen werden sollte, werden €1.800.000,- für dieses Pro­jekt (ohne OG) ver­an­schlagt. Dies ent­spricht einer Kos­ten­stei­ge­rung um mehr als das Doppelte!
  • Die Aus­schrei­bung aller Gewerke ist zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt noch nicht einmal abge­schlos­sen. Daher sind die der­zeit ver­an­schlag­ten Errich­tungs­kos­ten von 1,8 Mil­lio­nen Euro nur Schätz­kos­ten.
  • Für Bau­pro­jekte dieser Grö­ßen­ord­nung (über € 1 Mil­lion Euro) ist die Gemeinde durch das Bun­des­ver­ga­be­ge­setz ver­pflich­tet, eine euro­pa­weite Aus­schrei­bung durch­zu­füh­ren. Dies wurde unse­res Wis­sens nach nicht durchgeführt.
  • Errich­tungs­kos­ten für das poten­ti­elle Ober­ge­schoss wurden nicht vor­ge­legt (laut Bür­ger­meis­ter können wir uns das ohne­hin nicht leis­ten). Die Kal­ku­la­tion über mög­li­che Ein­nah­men wurde auch erst gar nicht erstellt. Doch genau diese Zahlen wären die logi­sche Grund­lage für eine ganz simple Kosten-Nutzen Rechnung!
  • Eine Auf­stel­lung über die (aktua­li­sier­ten) Miet­kos­ten des Nah­ver­sor­gers liegt nicht vor.
  • Unter­la­gen zum geplan­ten Dar­le­hen in Höhe von 1 Mil­lion Euro für die Errich­tung liegen nicht vor. Das heißt: Es gibt keine Infor­ma­tion, wie weit dieses Pro­jekt das Budget auf Dauer belas­ten wird!
  • Dazu kommt, dass auch für die neue Feu­er­wehr in Sit­ten­dorf €1.500.000,- an Dar­le­hen auf­ge­nom­men werden sollen (auch hier gibt es nur Schät­zun­gen ohne genauere Infor­ma­tio­nen). Zusätz­lich soll mit­tels eines Zwi­schen­dar­le­hens auf Jahre im Voraus auf Bedarfs­zu­wei­sun­gen des Landes vor­ge­grif­fen werden.

Gerade jetzt, zu einem Zeit­punkt, an dem die Bau- und Ener­gie­kos­ten – auch jene der Gemeinde – in die Höhe schnel­len und durch das Anstei­gen der Zinsen auch Kedite teurer werden, wird der finan­zi­elle Spiel­raum der Gemeinde für die nächs­ten Jahren auf Null begrenzt! Damit stehen auch für drin­gend not­wen­dige Inves­ti­tio­nen zur Ener­gie­ein­spa­rung bzw. alter­na­ti­ver Ener­gie­ver­sor­gung der Gemein­de­ge­bäude kaum Mittel zur Verfügung.

Auch wenn wir uns einen Nah­ver­sor­ger wün­schen, können wir einem Bau­be­ginn unter den gege­be­nen Umstän­den daher schlicht nicht zustim­men und for­dern eine Ver­voll­stän­di­gung der feh­len­den Unter­la­gen, um unser Ver­pflich­tung nach­kom­men und eine ver­ant­wor­tungs­volle Ent­schei­dung tref­fen zu können!

GGR Jürgen Alt
GR Daniela Kastl
GR Hein­rich Wrba
GR Chris­tian Schilling
GR Karl Hirschmugl