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Gemeinderatssitzung am 23.09.2024: Seitens der WWA wird ein Dringlichkeitsantrag zur Stellungnahme zu jüngsten Zeitungsartikeln (Kurier 11.9.2024Mein Bezirk 13.09.2024) eingebracht, in denen die zukünftige Widmung der Friedhofswiese Sulz als Entwicklungszone thematisiert wird. Konkret wird um Stellungnahme des Bürgermeisters ersucht, warum „keine tatsächliche Umwidmung geplant ist“, während im Entwicklungskonzept die Ausweisung als Entwicklungszone vorgesehen ist und bereits  ein erster Entwurf für einen Parzellierungsplan mit einer Beschreibung der schrittweisen Umwidmung vorliegt. (der gesamte Antrag ist im Wortlaut unten nachzulesen).

Als Zuhörer in der GR-Sitzung bekam man dann ein etwas eigenartiges Bild bezüglich der Situation:

  • Es gibt keine Planung, wo die Umwidmung auf Baugrund in Diskussion ist und war, war die eine Info.
  • Es gibt einen Entwurf des Planungsbüros mit der Parzellierung von Baugründen und Retentionsflächen als reinen Vorschlag, war die andere Info.

Was stimmt jetzt?

2019 wurde ein Zivilingenieurbüro von der Gemeindeführung beauftragt, in Zusammenarbeit mit einer fraktionsübergreifend besetzten Steuerungsgruppe ein Entwicklungskonzept 2035+ für die Gemeinde Wienerwald auszuarbeiten. Obwohl die WWA-Vertreter in der Steuerungsgruppe sich klar für eine Einbindung der Bevölkerung ausgesprochen hat, wurde dies von den anderen Mitgliedern leider abgelehnt. Im Entwicklungskonzept werden Flächen zur zukünftigen Siedlungserweiterung (sogenannte Entwicklungszonen) ausgewiesen. Die im Entwicklungskonzept ausgewiesenen Entwicklungszonen, bei denen es sich um Grünland handelt, liegen zum Teil derzeit noch außerhalb der Siedlungsgrenzen, d.h. eine Umwidmung von Grünland in Bauland ist derzeit nicht möglich.

Eine Verschiebung der betreffenden Siedlungsgrenzen ist nun Teil des Entwurfs der Verordnung über ein „Regionales Raumordnungsprogramm für den Bezirk Mödling“, das im Juli/August 2024 zur Einsicht der Bürger öffentlich aufgelegt wurde.

Der Bürgermeister selbst hat entsprechende Pläne der Gemeinde, die Friedhofswiese nach Verschiebung der Siedlungsgrenze als Bauland zu erschließen, einer Anrainerfamilie gegenüber bereits 2022 klar kommuniziert, da für die Aufschließung der Friedhofswiese ein Grundankauf von eben dieser Familie nötig wäre. Durch die Gemeindeführung selbst alarmiert, wehrt sich seither eine Gruppe von Anrainern vehement gegen die Pläne für eine künftige Umwidmung und weitere Bodenversiegelung.

Die Wiese ist nicht nur als wertvolle landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und als Grünlandfreihaltefläche gewidmet, sie liegt auch in mehreren Naturschutzgebieten und ist von einer roten Zone durchzogen. Nicht zuletzt sind ausreichend Baulandreserven in der Gemeinde vorhanden. Ein entsprechendes Gutachten inklusive Unterschriftenliste mit 144 Unterzeichnenden wurde bereits im Jänner 2023 an den Bürgermeister sowie den gesamten Gemeinderat übermittelt.

In einem weiteren Schritt wurde Ende August 2024 eine Stellungnahme zum Entwurf des „Regionalen Raumordnungsprogramm für den Bezirk Mödling“ im Namen von 105 Gemeindebürgern eingebracht, in der klargestellt wird, dass eine Verschiebung der entsprechenden Siedlungsgrenze den fundamentalen raumordnungsrechtlichen Prinzipien sowie den Vorgaben im Regionalen Raumordnungsprogramm widerspricht.

Was heißt das jetzt bezüglich einer weiteren drohenden Bodenversiegelung in unserer Gemeinde?

Fakt ist, dass die Umwidmung in Bauland nur nach der Verschiebung der Siedlungsgrenzen und nur durch einen GR-Beschluss möglich ist.

Fakt ist auch, dass das Zivilingenieurbüro, das mit der Erstellung des Entwicklungskonzepts 2035+ betraut ist, mittlerweile einen Parzellierungsentwurf für die Friedhofswiese mit 39 Parzellen als Input zur Vorlage im Land für die Erweiterung der Siedlungsgrenzen angefertigt hat.

Fakt ist weiters, dass noch zwei weitere Entwicklungszonen in Sittendorf (gegenüber dem Fußballplatz) und Sulz (Kurparkgasse) im Entwicklungskonzept ausgewiesen wurden, die ebenso für weitere Siedlungstätigkeiten genutzt werden sollen.

Der Bürgermeister betonte bei der Gemeinderatssitzung, dass nach der Erweiterung der Siedlungsgrenzen der zukünftige Gemeinderat bestimmen kann, was und wie umgewidmet werden soll.

Umso wichtiger ist es, bei der nächsten Gemeinderatswahl auch jene Personen zu wählen, die hier ein kritisches Auge auf unnötige Umwidmungen im Gemeindegebiet haben. Denn was eine weiter Bodenversiegelung sowie der Verlust von Retentionsräumen bedeutet, wissen wir spätestens seit dem letzten verheerenden Hochwasser.

Euer WWA Team


Dringlichkeitsantrag der WWA zur GR-Sitzung vom 23.09.2024:

Stellungnahme zu Zeitungsartikeln zur geplanten Widmung der Friedhofswiese Sulz als Entwicklungszone

In einem Zeitungsartikel im Kurier vom 11. September wurde über die geplante Verschiebung der Siedlungsgrenzen im regionalen Raumordnungsprogramm berichtet, die eine Widmung von Grünland in Bauland ermöglicht. Im Entwicklungskonzept sollen diese Gründe als Entwicklungszone ausgewiesen werden.

Im Artikel in „Mein Bezirk“ vom 13. September berichtet der Bürgermeister, dass „es aktuell für eine tatsächliche Umwidmung keine Pläne gäbe“.

Wir ersuchen um Stellungnahme des Bürgermeisters, warum „keine tatsächliche Umwidmung geplant ist, während im Entwicklungskonzept die Ausweisung als Entwicklungszone vorgesehen ist und bereits ein erster Entwurf für einen Parzellierungsplan mit einer Beschreibung der schrittweisen Umwidmung vorliegt.